Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Arbeitnehmer/innen vor Benachteiligungen aufgrund von insgesamt 8 Diskriminierungsmerkmalen (Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexuelle Identität) schützen. Konkrete Inhalte und Anwendungsfelder des AGG werden dem Lerner durch dieses Trainingsprogramm erklärt und anschaulich vermittelt.
Ziele des Trainingsprogramms sind
Kenntnis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes und dessen Berücksichtigung in Arbeitssituationen
Vermeidung von Fehlern im Umgang mit Mitarbeiter/innen bezüglich der Diskriminierungsmerkmale
Vermeidung von Schadensersatzansprüchen der Mitarbeiter/innen
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