Berechtigte, Anträge und Zuständigkeiten
Die einmalige Einkaufsberechtigung
Die Situation ist Ihnen bekannt: Der Betrieb läuft, alle Mitarbeiter sind beschäftigt und niemand ist entbehrlich. Dennoch benötigen Sie unbedingt bestimmte Waren von Ihrem METRO Cash & Carry Großmarkt. In Ausnahmefällen ist es möglich, einer dritten Person, die nicht Ihrem Betrieb angehören muss, Ihren Einkauf anzuvertrauen. Dafür benötigen wir:
- eine einmalige Einkaufsvollmacht, die von Ihnen unterzeichnet ist und beim Einkauf vorgelegt wird
- einen Identitätsnachweis der ermächtigten Person (Führerschein oder Personalausweis)
Laden Sie sich hier das Formular herunter: Einmalige Vollmacht herunterladen Dauerhafte Einkaufsberechtigungen
Wenn Sie eine Person dauerhaft mit Ihrem Einkauf beauftragen möchten, lassen Sie diese als Einkaufsberechtigte in Ihren Kundendaten registrieren. Bis zu 2 Personen können Sie registrieren lassen. Dazu wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter im Kundenmanagement oder am Kundeneingang.
Laden Sie sich hier das Formular herunter: EKB-Flyer herunterladen Änderung von Einkaufsberechtigungen
Falls Sie an den von Ihnen vergebenen Berechtigungen zum Einkauf etwas ändern möchten - etwa Adress- und Namensdaten oder eine der berechtigten Personen - sind ebenfalls unsere Mitarbeiter im Kundenmanagement oder am Kundeneingang zuständig.