Einmalige und dauerhafte Einkaufsberechtigungen
Berechtigte, Anträge und Zuständigkeiten
Die einmalige Einkaufsberechtigung
 | Die Situation ist Ihnen bekannt: Der Betrieb läuft, alle Mitarbeiter sind beschäftigt und niemand ist entbehrlich. Dennoch benötigen Sie unbedingt bestimmte Waren von Ihrem METRO Cash & Carry Großmarkt. In Ausnahmefällen ist es möglich, einer dritten Person, die nicht Ihrem Betrieb angehören muss, Ihren Einkauf anzuvertrauen. Dafür benötigen wir: - eine einmalige Einkaufsvollmacht, die von Ihnen unterzeichnet ist und beim Einkauf vorgelegt wird - einen Identitätsnachweis der ermächtigten Person (Führerschein oder Personalausweis) |
Laden Sie sich hier das Formular herunter: Einmalige Vollmacht herunterladen Dauerhafte Einkaufsberechtigungen
Wenn Sie eine Person dauerhaft mit Ihrem Einkauf beauftragen möchten, lassen Sie diese als Einkaufsberechtigte in Ihren Kundendaten registrieren. Bis zu 4 Personen können Sie registrieren lassen. Dazu wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter im Kundenmanagement oder am Kundeneingang.
Änderung von Einkaufsberechtigungen
Falls Sie an den von Ihnen vergebenen Berechtigungen zum Einkauf etwas ändern möchten - etwa Adress- und Namensdaten oder eine der berechtigten Personen - sind ebenfalls unsere Mitarbeiter im Kundenmanagement oder am Kundeneingang zuständig.