den Nachweis Ihrer unternehmerischen Tätigkeit (z.B. Gewerbeanmeldung, Handels- oder Vereinsregisterauszug, Verbands- oder Kammerbestätigung IHK oder die Bestätigung einer der berufsständischen wirtschaftspolitischen Vereinigungen),
den Nachweis der letzten Umsatzsteuerzahlung (Zahlschein, nicht älter als drei Monate, oder sonstige finanztechnische Nachweise, nicht älter als ein Jahr) - dies allerdings nur, wenn der Nachweis Ihrer unternehmerischen Tätigkeit älter ist als ein Jahr.
Für weitere Auskünfte oder falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Kunden-Center. Sie erreichen unser Kunden-Center von Montag bis Samstag unter der folgenden Service-Nummer:
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