Informationen zum Thema 5. Novelle der Verpackungsverordnung (seit 01.01.2009 geltend)
- Serviceverpackungen -
Was ist jetzt neu bei Serviceverpackungen? Serviceverpackungen sind Einweggeschirr sowie Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen. Beispiele hierfür sind Pommes-Frites Schalen, Pizzakartons, Brötchentüten, Becher usw.
Lizenzierungspflicht Serviceverpackungen sind, sobald sie am Verkaufsort (also dem Imbiss, der Bäckerei, der Pizzeria etc.) mit Ware befüllt und an den Endverbraucher abgegeben werden, "lizenzierungspflichtig". Das heißt,
derjenige, der diese Serviceverpackungen mit Ware befüllt, hat sich zwingend an einem dualen System, von dem es mehrere in Deutschland gibt (siehe Anlage "Übersicht Duale Systeme"),
zu beteiligen. Dabei werden alle Serviceverpackungen auf Basis der Materialart und des Einzelgewichts berechnet. Die sich daraus ergebende Entsorgungsgebühr wird an eines der dualen Systeme, welches die vorschriftsmäßige Entsorgung organisiert, abgeführt.
Für Serviceverpackungen besteht die Lizenzierungspflicht also beim Erstbefüller, d.h. beim Bäcker oder Imbissbetreiber. Also bei Ihnen!
Sie müssen die Serviceverpackungen daher bei einem dualen System lizenzieren lassen.
Die Verpackungsverordnung gibt Ihnen allerdings die Möglichkeit, diesen Lizenzierungsprozess an Ihren Lieferanten oder den Hersteller der Verpackung zu übertragen.
Wenn METRO die Lizenzierung für Sie übernehmen soll, melden Sie sich bitte beim Kundeneingang in Ihrem Großmarkt. Am besten mit dem bereits ausgefüllten Auftragsformular, das Sie vorab hier herunterladen können. Fragen zur Abwicklung beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter am Kundeneingang. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen nur gem. den im Auftragsformular genannten Rahmenbedingungen die Lizenzierung für Sie übernehmen können.
Formulare herunterladen (nur nach Anmeldung)
Formulare:
Auftragsformular herunterladen
Übersicht Lizenzierungskosten herunterladen
Übersicht Duale Systeme herunterladen
Sollten Sie über mehrere Kundennummern verfügen, ist
für jede Kundennummer ein eigener Auftrag erforderlich. Rückwirkend zu
Beginn des Quartals, in dem uns der Auftrag erteilt wird, werden wir die Anmeldungen bei einem dualen System für Sie in Bezug auf alle bei uns gekauften Serviceverpackungen übernehmen. Sollten Sie allerdings nur für einen Einkauf die Lizenzierung von SVP wünschen, so ist auch dies möglich. Bitte kreuzen Sie auf dem Auftragsformular das entsprechende Feld an. Für beide Varianten werden wir
Ihnen quartalsweise eine Rechnung über die angefallenen Lizenzgebühren übersenden. Mit der Begleichung dieser Rechnung haben Sie ihre Pflichten zur Lizenzierung gem. Verpackungsverordnung erfüllt. Eine Tabelle über die jeweils gültigen Lizenzgebühren der jeweiligen Serviceverpackungen erhalten Sie ebenfalls am Kundeneingang im Großmarkt.
Abgabe einer Vollständigkeitserklärung Ebenfalls neu ist, dass Vertreiber von mit Ware befüllten Serviceverpackungen, die über eine definierte (Mindest-) Mengengrenze hinaus Verpackungen in Umlauf bringen, eine Vollständigkeitserklärung bei der Industrie- und Handelskammer hinterlegen müssen.
Die Mengengrenzen, ab der eine Vollständigkeitserklärung abzugeben ist, sind wie folgt festgelegt:
| Glas: | 80.000 kg pro Jahr |
| Papier, Pappe, Karton : | 50.000 kg pro Jahr |
| sonstige Verpackungen: | 30.000 kg pro Jahr |
Sollten Sie, was vermutlich in den meisten Fällen zutreffen wird, diese Mengengrenzen in Ihren Betrieben nicht erreichen, besteht für Sie auch keine Verpflichtung, eine Vollständigkeitserklärung abzugeben.
Ansonsten können wir Ihnen versichern, dass wir unsere Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung als Handelsunternehmen selbstverständlich erfüllen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
www.ihk-ve-register.de >